Zutrittskontrollanlagen (ZKA)
Unternehmen und Institutionen legen unter Zuhilfenahme einer elektronischen Zutrittskontrollanlage für ganze Gebäude und Firmenkomplexe fest, wer/wann/wohin darf. Nur berechtigten Personen wird der Zugang zu bestimmten Bereichen gewährt. Von Zutrittskontrollsystemen wird größtmögliche Flexibilität bei maximaler Sicherheit erwartet. Neben den Hardwarekomponenten Tür, Schloss und Eingabeeinheit sind auf der Software- und Bedienerseite einige Bedingungen einzuhalten, die der VdS als eigenes Regelwerk vorgibt und von denen dieses Kapitel handelt.
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Adam Merschbacher